Ehrenamt in Nordfriesland
Vermittlung Ehrenamt im Bereich Hilfe zur Erziehung
KIBIS NF ist Vermittlungsstelle für Ehrenamtliche Einzelvormundschaften für nationale Mündel und unbegleitete minderjährige Ausländer.
KIBIS ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie
- Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in diesem Bereich haben,
- ihre persönlichen Neigungen und Fähigkeiten in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen,
- Kontakt mit möglichen Einsatzpartnern suchen.
Das Projekt „Freiwilligenarbeit in der Jugendhilfe Nordfriesland“ wurde 2003 in Kooperation zwischen dem Kreis Nordfriesland und KIBIS Nordfriesland ins Leben gerufen. Seit dem 1. März 2004 hat KIBIS Nordfriesland den Auftrag, Anlaufstelle für Menschen zu sein, die sich ehrenamtlich im Bereich Hilfen zur Erziehung betätigen wollen.
Das Projekt „Freiwilligenarbeit in der Jugendhilfe Nordfriesland“ hat das Ziel, verstärkt Ehrenamtlich in die Hilfegestaltung der Jugendhilfe im HzE-Bereich bzw. HzE-Vorfeld einzubeziehen. Ausgangspunkt für die Überlegung, Freiwillige für diesen Bereich zu werben, ist, die Ressourcen im Umfeld des Sozialraums für die Hilfegestaltung stärker und besser zu nutzen. Die Freiwilligenagentur ist erste Anlaufstelle für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und ein „Einsatzgebiet“ suchen. Hier werden alle Fragen der Freiwilligen beantwortet, das mögliche ehrenamtliche Engagement näher beleuchtet und der Kontakt zu SozialarbeiterInnen von öffentlichen und freien Trägern hergestellt.
Dem Engagement der Freiwilligen vorgeschaltet ist ein Erstgespräch mit uns (KIBIS NF) und mit dem Kreis Nordfriesland, Koordination Vormundschaft des Fachdienstes Jugend, Familie und Bildung. Das sogenannte „Profiling“, in dem sowohl persönliche Daten wie auch Vermittlungswünsche und Hemmnisse des zu Vermittelnden aufgenommen werden, findet beim Kreis Nordfriesland statt. Ziel eines Erstgesprächs ist es, die Neigung und Eignung eines Freiwilligen für ein spezielles Aufgabenfeld zu ermittelt und eine Tätigkeit auszuwählen, die sowohl dem Anliegen und den Bedürfnissen des Bewerbers entspricht, als auch den Anforderungen der zu besetzenden Tätigkeit. Zu klärende Fragen sind hier u.a. Angaben zur Tätigkeit, zur Begleitung/Anbahnung der Tätigkeit, Rahmenbedingungen, Umgang mit Problemen und Grenzen.
Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit uns!
"Sonderausgabe Ehrenamt" 1. Interview mit der Amtsvormündin Cathrin de Groot
In der 1. Sonderausgabe von HÖRBAR sprechen wir über das Thema Ehrenamt. Dazu haben wir Cathrin de Groot zu Gast, sie ist Amtsvormündin und gibt einen Einblick. Wir sprechen darüber was für Aufgaben ein Vormund hat, wie die Amtsvormünder und der Fachdienst Jugend, Familie und Bildung des Kreises Nordfrieslands unterstützt.
"Sonderausgabe Ehrenamt" 2. Interview mit Sabine - Vormund
In der 2. Ausgabe der "Sonderausgabe Ehrenamt" habe ich Sabine zu Gast. Sie ist Vormund seit vielen Jahren und gibt einen Einblick, warum Sie sich ehrenamtlich als Vormund engagiert, wie die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist und vor allem berichtet Sabine, was für tolle Momente Sie mit den Mündeln hat.
"Sonderausgabe Ehrenamt" 3. Interview mit Malik -Mündel UMA
Im 3. Interview der "Sonderausgabe Ehrenamt" habe ich Malik zu Gast. Malik ist ein Mündel und wird seit seiner Ankunft in Deutschland von einem Vormund begleitet, da er noch minderjährig ist. Malik erzählt wie familiär sein Verhältnis zu Fred, sein Vormund ist und welche Hilfe er von seinem Vormund bekommt.
Ehrenamtliche Vormünder gesucht
Gesucht werden Menschen, die bereit sind, Verantwortung für die Zukunftsgestaltung eines Kindes oder Jugendlichen zu übernehmen und sich ehrenamtlich als Vormund zur Verfügung zu stellen.
Wenn Kinder und Jugendliche im Heim oder in Pflegefamilien leben, weil sie Waisen sind, weil ihren Eltern das Sorgerecht entzogen worden ist oder weil sie aus anderen Ländern alleine nach Deutschland gekommen sind, dann brauchen sie einen Vormund, der ihre Interessen vertritt. Das Ziel eines ehrenamtlichen Vormundes ist es, die Kinder und Jugendlichen darin zu unterstützen, ihre eigenen Ziele zu erreichen. Aus einer vertrauensvollen Beziehung heraus können sich so wichtige Perspektiven für die Zukunft der jungen Leute entwickeln. So können Vormünder auch Jugendliche auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz begleiten.
Was viele nicht wissen: Für die Übernahme einer Vormundschaft bedarf es keiner Ausbildung oder rechtlicher Vorkenntnisse. Eine Vormundschaft können Bürger*innen übernehmen, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren und dabei kooperativ und flexibel zu handeln. Sie sollten ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl mitbringen und Kindern und Jugendlichen mit Sensibilität und Freude begegnen.
Eine Vormundschaft zu übernehmen bedeutet nicht, auch für die tatsächliche Erziehung verantwortlich zu sein, die überträgt der Vormund in der Regel einem Dritten, zum Beispiel einer Pflegefamilie oder einem Heim. Dennoch soll sich der Vormund regelmäßig Zeit für das betreute Kind, Mündel genannt, nehmen und Begleiter sowie Ansprechpartner bei Fragen und Problemen sein. Daher wird von den Erwachsenen eine gewisse Lebenserfahrung erwartet. Die Vormünder müssen bereit sein, ihre eigenen Werte ein Stück loszulassen und die Kinder so zu nehmen, wie sie sind. Die Vormünder werden dem Jugendamt mitgeteilt. Dieses entscheidet wann und wo die Person eingesetzt wird. Vor der endgültigen Entscheidung, die ein Gericht treffen muss, gibt es eine Anbahnungsphase. In dieser Zeit lernen sich Mündel und Vormund unter Begleitung von Fachleuten kennen.
KIBIS bietet Schulungen und eine weitere Begleitung der Ehrenamtlichen an.
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Broschüre Kreis Nordfriesland
Hier geht's zum Flyer
Broschüre "Das Vormundschaftsrecht"
Bundesministerium der Justiz
Link zur PDF
Wie wird man Vormund für einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer?
Nach § 42 des Sozialgesetzbuches, Teil VIII (SGB VIII) müssen alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer bis 18 Jahre von den jeweils örtlich zuständigen Jugendämtern in Obhut genommen werden. Die Jugendlichen können sich selber beim Jugendamt melden. In der Regel haben sie aber zuerst Kontakt zur Ausländerbehörde oder zur Landes- bzw. Bundespolizei, die sie dem Jugendamt dann zur Inobhutnahme weiterleiten müssen.
Inobhutnahme bedeutet, dass die Jugendämter die Jugendlichen vorläufig bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen bedarfsgerechten Wohnform unterbringen und die besondere Situation der/des Jugendlichen im Einzelfall klären.
Im Zusammenhang mit der Inobhutnahme hat das Jugendamt unverzüglich beim zuständigen Familiengericht die Regelung der gesetzlichen Vertretung zu beantragen. Das Vormundschaftsgericht bestellt dann nach Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge durch das Familiengericht einen Vormund für den unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
In der Regel wird dem zuständigen Jugendamt die Vormundschaft zugesprochen, es wird eine sogenannte Amtsvormundschaft eingerichtet. Steht jeodch ein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, so ist das Vormundschaftsgericht gehalten, für den jugendlichen Flüchtling vorrangig den Einzelvormund zu bestellen.
KIBIS NF und das Jugendamt des Kreises Nordfriesland versuchen deshalb laufend Personen zu werben, die bereit sind, ehrenamtlich für einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer eine Einzelvormundschaft zu übernehmen und für seine Rechte einzutreten.
Vor Übernahme einer Einzelvormundschaft ermöglichen Sie ein gegenseitiges Kennenlernen und verpflichten sich, die Einzelvormünderin und Einzelvormünder in ihrer verantwortungsvollen Arbeit zu begleiten und zu beraten.
Bestellt wird ein Einzelvormund für einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer auf Antrag durch das Vormundschaftsgericht.
Welche funktionen haben Vormünder für minderjährige Ausländer zu erfüllen?
- Sie stellen sicher, dass alle Entscheidungen zum Wohle des Kindes bzw. Jugendlichen erfolgen.
- Sie besitzen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jugendlichen.
- Sie sorgen für angemessene Betreuung, Unterbringung, Bildung, sprachliche Unterstützung und gesundheitliche Versorgung der Minderjährigen.
- Sie beantragen bei Bedarf Hilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Folgende Indikatoren für den Jugendhilfebedarf können bei unbegleitete minderjährigen Ausländer in der Regel unterstellt werden:
- Schutzlosigkeit,
- Verlust der Eltern bzw. der Herkunftsfamilie
- Abbruch des schulischen und beruflichen Lebenszusammenhanges
- Unkenntnis der fremden Kultur, Lebensweise und Sprache,
- Fluchttrauma und Gewalterfahrungen,
- Fehlen neuer notwendiger Handlungskompetenzen,
- Fehlen einer realistischen Lebensplanung und
- ein noch nicht abgeschlossener Reifeprozess.
Die Vormünder
- stellen sicher, dass das Kind, der oder die Jugendliche eine angemessene Rechtsvertretung im Hinblick auf ausländer- bzw. asylrechtliche Belange erhält.
- beraten den Jugendlichen/ die Jugendliche bei allen wichtigen Entscheidungen und begleitet ihn oder sie durch den noch fremden Alltag.
- fordern ggf. dem Mündel vorenthaltene Rechtsansprüche gegenüber Behörden ein.
- Als Mittler und Bindeglied agieren Vormünder zwischen Mündel und den verschiedenen Institutionen und Organisationen, die für den jungen Menschen Betreuungsleistungen erbringen.
- Auf Wunsch und im Interesse des/der Jugendlichen versuchen sie, die Eltern zu finden und eine Familienzusammenführung zu erreichen.
KIBIS vermittelt Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer.
KIBIS berät, schult und begleitet die Einzelvormünder bei ihrer verantwortungsvollen Vormundschaftsarbeit.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch während unserer Bürozeiten Tel. 04841-800 777 oder per Email: info@kibis-nf.de zur Verfügung .