Selbsthilfe-Akademie: Recht für Selbsthilfegruppen am 21.03.2024
online von 16.30-18.30 Uhr
Jede Selbsthilfegruppe stellt eine Rechtsform da, auch wenn dies nicht immer bewusst ist. Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
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